Huldigungsbecher

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Huldigungsbecher
Deckelpokal, Silber vergoldet
1542
norddeutsch, vermutlich Jever

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Der Deckel von innen mit einem Portrait Marias von Jever

Die Stadtrechtverleihung

Ganz im Sinne einer polizeilichen Verordnung mit wichtigen Bestimmungen zum Befestigungsrecht und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen ist das Stadtrecht Jevers zu werten.

Als Fräulein Maria während einer schweren Krankheit ihr Testament machte, bestätigte sie am selben Tag ihrer Residenz ein Stadtrecht, das in repräsentativer Form auf Pergament durch einmaliges Falten und Zusammenheften mit grünem und rotem Seidenband zu einem Heft verbunden und geschrieben wurde. Wichtige Teile waren bereits 1536 mündlich verliehen und in verschiedenen Entwürfen durch Remmer von Seediek überarbeitet worden.

Zu den Bestimmungen gehören u.a. die Anordnungen, Stadt und Herrschaft treu zu bewahren, wofür die ganze Bevölkerung mit den Bürgermeistern haftbar gemacht werden sollte, aber auch die Dachdeckung wegen der Brandgefahr in harten Schindeln auszuführen oder nach dem Glockenschlag in den Häusern zu verbleiben.

Der Huldigungsbecher wurde Fräulein Maria 1542, vermutlich nach der erneuten Verlesung des Stadtrechtes, von den Bürgern der Stadt Jever überreicht. Den Deckel ziert ein Wappenträger. Im Inneren befindet sich eine Gravur mit einem Portrait Fräulein Marias, die als Friedensstifterin einen Lilienzweig hält.

Gravur auf dem Rand: ME (Matrem) MARIA(m) RUSTRIN : OSTRIN : Et WANG : DNAM (Domninam) Ao. 1542 CIVITAS : JEVER HOC : CALICE DONAVIT